Sicherheitsrecht (VwGH))http://www.rdb.at/rss/sicherheitsrecht.rssDer aktuelle Feed enthält Inhalte, die häufig aktualisiert werden. Wenn Sie einen Feed abonnieren, wird dieser zu der gemeinsamen Feedliste hinzugefügt. Aktualisierte Inhalte des Feeds werden automatisch auf den Computer heruntergeladen und können in Ihrem Browser und anderen Programmen angezeigt werden.de-ATrdb.atSat, 22 Dec 2007 18:18:18 +0200Mon, 30 Jan 2012 10:25:56 +0100onlawRSSGenerator<![CDATA[Verlässlichkeit iSd § 8 WaffG]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20120402718.xmlJusGuide 2012/04/2718 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21. 10. 2011, 2010/03/0156.
Das Verbringen einer Waffe in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ohne entsprechende Erlaubnis (ebenso wie der unbefugte Besitz von Waffen) allein rechtfertigt mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung noch nicht die Annahme der Unverlässlichkeit iSd WaffG.]]>
SicherheitsrechtMon, 30 Jan 2012 10:23:51 +0100
<![CDATA[Kopienakt der Sicherheitsdirektion als "Datei" iSd § 4 Z 6 DSG 2000?]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20115102633.xmlJusGuide 2011/51/2633 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 16. 11. 2011, 2011/17/0266.
Der von der Sicherheitsdirektion angelegte "Kopienakt" ist nicht als Datei zu qualifizieren.]]>
SicherheitsrechtTue, 27 Dec 2011 10:10:19 +0100
<![CDATA[Verlässlichkeit gem § 8 WaffG]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20115002615.xmlJusGuide 2011/50/2615 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21. 10. 2011, 2009/03/0019.
Der Umstand allein, dass sich der Bf bei einem Jagdunfall selbst angeschossen hat, rechtfertigt nicht schon für sich genommen, ohne Blick auf die näheren Umstände, die Annahme der Unverlässlichkeit.]]>
SicherheitsrechtMon, 19 Dec 2011 08:38:24 +0100
<![CDATA[Waffenverbot - Gefährdungsprognose iSd § 12 Abs 1 WaffG]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20114902597.xmlJusGuide 2011/49/2597 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21. 10. 2011, 2010/03/0174.
Der relevante Beobachtungszeitraum beginnt nicht erst mit der (rechtskräftigen) Verhängung des Waffenverbots, sondern bereits mit dem Abschluss der diesem Waffenverbot zugrunde liegenden Anlasstat zu laufen.]]>
SicherheitsrechtWed, 14 Dec 2011 09:59:17 +0100
<![CDATA[Waffenverbot - Beginn der Frist für Antrag auf Entschädigung für die verfallenen Waffen gem § 12 Abs 4 WaffG]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20114902598.xmlJusGuide 2011/49/2598 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21. 10. 2011, 2010/03/0174.
Es bedarf im Fall des Waffenverbots keines gesonderten, den Verfall aussprechenden Bescheids, sondern die Rechtswirkungen des Verfalls an sichergestellten Gegenständen treten bereits mit der Rechtskraft des ein Waffenverbot verfügenden Bescheids ein.]]>
SicherheitsrechtWed, 14 Dec 2011 09:59:17 +0100
<![CDATA[Störung der öffentlichen Ordnung iSd § 81 Abs 1 SPG und Verletzung des öffentlichen Anstandes]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20114302480.xmlJusGuide 2011/43/2480 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 15. 9. 2011, 2009/09/0154.
Soweit die behauptete Störung der öffentlichen Ordnung nach § 81 Abs 1 SPG in einem Verhalten besteht, das zweifelsfrei ausschließlich als Verletzung des öffentlichen Anstandes zu qualifizieren ist, und sich demgemäß die Störung der öffentlichen Ordnung in dieser Anstandsverletzung erschöpft, fehlt dem Bund die Kompetenz, ein solches Verhalten unter Strafe zu stellen; ein derartiges Verhalten unterfällt daher - soweit es nicht überdies zu Störungen der öffentlichen Ordnung geführt hat, die über das durch die bloße Anstandsverletzung zwangsläufig verursachte Aufsehen hinausgeht - ausschließlich den nach landespolizeilichen Vorschriften bestehenden Strafbestimmungen hierüber.]]>
SicherheitsrechtMon, 31 Oct 2011 10:27:40 +0100
<![CDATA[Entziehung des Waffenpasses gem § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 3 Z 1 WaffG - Wiederaufnahme des Entziehungsverfahrens wegen anderer Vorfragenentscheidung gem § 69 Abs 1 Z 3 AVG iZm nachträglicher Reduzierung der Strafe durch das Strafgericht?]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20113502326.xmlJusGuide 2011/35/2326 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30. 6. 2011, 2008/03/0063.
Eine Zuständigkeit der Behörde nach § 38 AVG und damit eine Wiederaufnahme wegen anderer Vorfragenentscheidung ist ausgeschlossen, wenn - wie im Fall des § 8 Abs 3 WaffG - für die Erlassung eines Bescheides das Vorliegen eines anderen rechtskräftigen Bescheides (Urteiles) mit Tatbestandswirkung gefordert ist; die Frage nämlich, ob eine Verurteilung iSd § 8 Abs 3 Z 1 WaffG vorliegt, ist keine Vorfrage (Rechtsfrage), die entweder von der entscheidenden Behörde selbst zu beurteilen oder von einer anderen Behörde (einem Gericht) als Hauptfrage zu entscheiden wäre; eine wesentliche Änderung der Tatsachenlage nach Erlassung des Bescheides kann (nicht durch Wiederaufnahme, sondern) durch neue Antragstellung geltend gemacht werden.]]>
SicherheitsrechtMon, 05 Sep 2011 13:55:32 +0200
<![CDATA[Maßnahmenbeschwerde - Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt]]>http://recherche.rdb.at/recherche/direct_document_page.html?print=on&ddl=on&documentid=rdb.tso.ENjusguidevwgh20113202268.xmlJusGuide 2011/32/2268 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14. 4. 2011, 2007/21/0322.
Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen.]]>
SicherheitsrechtTue, 16 Aug 2011 13:19:32 +0200