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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online-Dienste


1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen (wie Datenbanken, Schulungen, Seminare), die von der Manz´schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH (in der Folge kurz „Manz“ genannt) gegenüber dem Vertragspartner (in der Folge kurz „Teilnehmer“ genannt) erbracht werden. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit Manz abgeschlossen wird.

1.2. Von den AGB abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich zwischen Manz und dem Teilnehmer vereinbart wurden.


2. LEISTUNGSUMFANG

2.1. Manz stellt dem Teilnehmer im Rahmen des mit ihm geschlossenen Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages befristete, nicht auf Dritte übertragbare Recht zur Nutzung der Datenbankinhalte  der RDB Rechtsdatenbank, der Musterdatenbank sowie weiterer Partnerdienste (insb Online-Bibliothek, Manzwissenschaft.at, Juris, KSV, Grundbuch, GB-Urkunden, Firmenbuch, Geschäftsbehelfe gem. § 73a EO, ZMR, ZG, EBR, KVSystem, LEGIOS, eAkteneinsicht, Eur-Lex, Edikte) zu den jeweils gültigen Zahlungsbedingungen und Preisen über Datenfernübertragung zur Verfügung (RDB Rechtsdatenbank Content-Portal). Der Teilnehmer hat das Recht, in den Datenbanken zu recherchieren und die Ergebnisse ausschließlich für den eigenen Gebrauch oder zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten zu verwenden.

2.2. Festgehalten wird, dass das RDB Rechtsdatenbank Content-Portal, seine Form und seine Inhalte sowie die verwendete Software urheberrechtlich geschützt sind. Eine über die in diesen AGB ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Manz nicht zulässig.

2.3. Die Datenbankinhalte werden den technischen und organisatorischen Gegebenheiten entsprechend laufend aktualisiert. Manz ist zur Wahrung des Qualitätsstandards oder im Hinblick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen berechtigt, Datenbankinhalte (zB wenn ein Verlag seine Lizenzrechte zurückzieht und demgemäß Quellen aus der Datenbank genommen werden müssen oder nicht mehr aktualisiert werden) und Partnerdienste jederzeit auszuweiten oder einzuschränken.

2.4. Das Rechenzentrum  des RDB Rechtsdatenbank Content-Portals steht Montag bis Sonntag rund um die Uhr zur Verfügung. Manz behält sich jedoch wartungsbedingte Abschaltungen einzelner Datenbanken oder des gesamten Rechenzentrums, insbesondere in den Zeiten zwischen 20:00 und 7:00 Uhr und an Wochenenden vor; ebenso sachlich begründete Änderungen der Betriebszeiten, sofern diese dem Teilnehmer im Vorhinein schriftlich mitgeteilt werden.

2.5. Manz betreibt ihre angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Manz übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben. Manz haftet nicht für allfällige Schäden des Teilnehmers infolge auftretender Störungen des Abfragebetriebes.

2.6. Die Verfügbarkeit der im RDB Rechtsdatenbank Content-Portal angeschlossenen Datenbanken der Partnerdienste richtet sich nach deren Betriebszeiten. Für Störungen in anderen Rechenzentren, zu denen Manz lediglich durchschaltet (insb Juris, LEGIOS, KSV, Grundbuch, GB-Urkunden, Firmenbuch, Geschäftsbehelfe gem. § 73 a EO, ZMR, ZG, EBR, KVSystem, eAkteneinsicht, Eur-Lex, Edikte) haftet Manz keinesfalls.


3. VERTRAGSABSCHLUSS/BENUTZERVERWALTUNG

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Manz und dem Teilnehmer kommt mit Zugang des vom Teilnehmer vollständig ausgefüllten und firmenmäßig unterfertigten Anmeldeformulars bei Manz und die an den Teilnehmer per E-Mail zu übersendende Mitteilung mit Benutzername und Kennwort zustande. Der Teilnehmer benennt bei der Anmeldung Manz gegenüber unbedingt eine natürliche Person als „Administrator“. Dieser Administrator vergibt weitere Benutzernamen selbst, die Kennworte werden von Manz per E-Mail bekannt gegeben.

3.2. Vertretungsbefugte Benutzer sind der „Administrator“ und die „Benutzer mit Administratorrechten“. Diese Benutzer sind vom Teilnehmer zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen gegenüber Manz bevollmächtigt.

3.3. Nach Vertragsabschluss ist der Teilnehmer berechtigt, die Nutzerverwaltung selbst durchzuführen. Nachstehende Rechte stehen dem Administrator zu:
a. Online-Bestellung von zusätzlichen Datenbanken für sich und andere Benutzer
b. Durchführung sämtlicher Änderungen der Benutzerberechtigungen
c. Anlegen von beliebigen Benutzern mit und ohne Administratorrechten
d. Löschen der Benutzer und deren Zugangsberechtigung (außer eigenes Nutzerprofil)
e. Änderung der Teilnehmerstammdaten
f. Anlegen und Zuordnen von Geschäftsfällen
g. Vergabe von Limits für Abfragen in der RDB Rechtsdatenbank
h. Einsicht in die Kontoansicht sämtlicher Benutzer des Teilnehmers
i. Änderung des Kundenkennwortes

3.4. Dem Benutzer mit Administratorrechten stehen die unter Punkt 3.3. a bis h angeführten Rechte ebenfalls zu.

3.5. Den Benutzern ohne Administratorrechte ist lediglich das Recherchieren in den ihnen vom vertretungsbefugten Benutzer zugewiesenen Datenbanken erlaubt.

3.6. Die Übermittlung von Willenserklärungen per E-Mail wird in Kenntnis der damit verbundenen Risken von beiden Vertragsparteien als üblich und notwendig anerkannt.

3.7. Die in den AGB enthaltenen Bedingungen erstrecken sich auch in vollem Umfang auf die vertretungsbefugten Benutzer sowie die von ihnen angelegten weiteren Benutzer.

3.8. Der vertretungsbefugte Benutzer ist verpflichtet, für jeden angemeldeten Benutzernamen eine natürliche Person in die Profilmatrix der RDB Rechtsdatenbank einzutragen. Dieser Person wird von Manz der vergebene Benutzername und das Kennwort per E-Mail mitgeteilt. Der Benutzer hat daraufhin das Kennwort unverzüglich zu ändern, damit es nur ihm selbst bekannt ist und damit geheim gehalten wird.

3.9. Im Profilmanagement dürfen ausschließlich jene Benutzernamen, welche über Manz verrechnet werden, eingetragen werden. Andere Kennungen werden von Manz umgehend gelöscht.
 

4. PARTNERDIENSTE

4.1. Erweiterungen des Teilnahmeumfanges erfolgen einerseits durch Anklicken der jeweiligen zusätzlichen Datenbank in der Profilmatrix durch den vertretungsbefugten Benutzer sowie durch Nachweis der Erfüllung allfälliger weiterer Voraussetzungen (bspw schriftliche Bekanntgabe des Anschriftcodes [ERV-Code] für die Nutzung der Datenbank eAkteneinsicht) durch den Teilnehmer und Eröffnung des Datenbankzuganges durch Freischaltung der Kennung durch Manz, womit bei den kostenpflichtigen Partnerdiensten die Gebührenpflicht begründet wird, und andererseits durch Nutzung dieser Erweiterung durch den Teilnehmer.

4.2. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die AGB von Manz uneingeschränkt auch für sämtliche Partnerdienste (vgl. Punkt 2.1)  gelten; dies gilt auch im Falle einer nachträglichen Erweiterung des Teilnahmeumfanges (vgl. Punkt 4.1).

4.3. KSV: Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Wirtschaftsdatenbank des KSV aufgrund des Datenschutzgesetzes (DSG) nur dann zugreifen darf, wenn dies zur Wahrung seiner überwiegenden berechtigten Interessen notwendig ist. Ein derartiges Interesse besteht etwa darin, dass sich der Abfragende vor allfälligen schwerwiegenden finanziellen Nachteilen schützen möchte (Gläubigerschutz), wie sie sich beispielsweise aus drohenden Zahlungsschwierigkeiten eines potentiellen Vertragspartners ergeben könnten. Dementsprechend sind Abfragen strengstens untersagt, die mit der Notwendigkeit der Wahrung überwiegender berechtigter Interessen nicht in Zusammenhang stehen. Manz behält sich aus diesem Grund vor, bei Zugriffen auf die Wirtschaftsdatenbank bei den entsprechenden Anfragen im Detail das Vorliegen der Berechtigung des Abfragenden im Sinne des DSG zu überprüfen.


5. TARIFWECHSEL

Ein Wechsel innerhalb der von Manz angebotenen Tarife ist dem Teilnehmer jeweils zum Ende eines Quartals schriftlich möglich, wobei die schriftliche Mitteilung einen Monat vor Ende des Quartals bei Manz eingelangt sein muss.

6. VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG

6.1. Der Vertrag beginnt mit Zugang der Anmeldung und Übersendung von Benutzername und Kennwort bzw mit Erfüllung der unter Punkt 4.1 genannten Voraussetzungen und wird – soweit unter 6.4. keine abweichenden Bestimmungen angeführt sind – zunächst auf die Dauer von zumindest 12 Monaten abgeschlossen. Er erneuert bzw verlängert sich sodann auf unbestimmte Zeit, sofern nicht einer der Vertragsteile schriftlich und ein Monat vor Ende der bestimmten Vertragsdauer erklärt, das Vertragsverhältnis nicht fortsetzen zu wollen.

6.2. Das Vertragsverhältnis von unbestimmter Dauer kann beiderseits unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit der Kündigung zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

6.3. Bei Teilnehmern, welche das Tarifmodell „Pay per View“ gewählt haben, behält sich Manz das Recht vor, Verträge, welche in den letzten 12 Monaten nicht aktive Benutzerkennungen betreffen, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

6.4. Abweichende Kündigungsbestimmungen bestehen im Hinblick auf folgende Dienste:
a. LEGIOS: Beim Abonnement eines oder mehrerer Module, oder einzelner Datenbanken besteht ein beiderseitiges, schriftliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, erstmals jedoch zum Ende des 1. Kalenderjahres nach Vertragsabschluss. Ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr.
b. JURIS: Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Der Vertrag ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen.
c. ZMR: Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr ab Erhalt der BMI-Kennung. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens einen Monat davor schriftlich gekündigt wird.

6.5. Manz ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere
a.    Verstoß des Teilnehmers gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der Sicherheit des Datenzugriffes;
b.    Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Teilnehmers oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;
c.    Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung des Teilnehmers ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform mit Manz;
d.    Sperre der Kreditkarte des Teilnehmers ohne Vereinbarung einer alternativen Zahlungsform mit Manz;
e.    Zahlungsverzug des Teilnehmers trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen;
f.    Wenn Daten einzelner oder mehrerer Datenbanken und Partnerdienste gemäß Punkt 2.1 Manz nicht mehr oder nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

6.6. Manz ist in den in Punkt 6.5. a bis e genannten Fällen berechtigt, den Online–Zugang des Teilnehmers vorübergehend zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Teilnehmers bleiben davon unberührt.

Die Sperre ist jeweils aufzuheben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Teilnehmer allfällige Mahnspesen und Verzugszinsen (vgl. Punkt 8.5) sowie die Sperrgebühr (vgl. Punkt 8.6) an Manz bezahlt hat.


7. PFLICHTEN DES TEILNEHMERS

7.1. Der Teilnehmer wird Manz eventuelle Änderungen seiner Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse und der Kontaktadresse, über das dafür auf der Website vorgesehene Formular mitteilen. Bis zum Einlangen dieser Verständigung gilt jede Übermittlung durch Übersendung an die letzte Manz bekannte E-Mail- bzw physische Adresse als beim Kunden eingegangen.

7.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, in seinem Bereich alles zu unternehmen, damit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprochen wird. Demgemäß hat der Teilnehmer seinen RDB-Zugang vor jedem unbefugten Zugriff zu schützen. Der Teilnehmer stellt sicher, dass sämtliche Kennwörter strengstens geheim gehalten und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

7.3. Manz ist berechtigt, dem Teilnehmer Kosten besonderer Maßnahmen in Rechnung zu stellen, die für die Gewährleistung des Datenschutzes oder der Datensicherheit gesetzlich oder behördlich angeordnet werden. Gleiches gilt für den auf Verlangen eines Teilnehmers durchgeführten Wechsel des Benutzerkennwortes.

7.4. Der Teilnehmer hat die Weitergabe von Datenbankinhalten sowie von Rechercheergebnissen an Dritte zu unterlassen und hat alle ihm zumutbaren (insb organisatorischen) Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der an den Datenbankinhalten bestehenden Urheberrechte zu gewährleisten.

7.5. Dokumentation und Abfragesystem sind ausschließliches geistiges Eigentum von Manz. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung des Abfragesystems, des Aufbaues der Datenbanken oder der Formdarstellung einzelner Datenbankinhalte ermöglicht. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, die abgefragten Daten in andere Datenbanken einzubringen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Manz.

7.6. Dem Teilnehmer ist es untersagt, Dokumentinhalte in die Funktion „Notizen“ zu kopieren. Dies stellt einen Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen dar. Es werden regelmäßige Kontrollen von Manz durchgeführt.


8. ENTGELT/GEBÜHREN

8.1. Der Teilnehmer hat für die Nutzung der RDB Rechtsdatenbank sowie der Online-Bibliothek das im Nutzungsvertrag jeweils festgelegte Entgelt zu bezahlen. Das vom Teilnehmer für die Nutzung der Musterdatenbank und der übrigen Partnerdienste an Manz zu bezahlende Entgelt richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

Die Partnerdienste „Eur-Lex“ und „Edikte“ werden dem Teilnehmer von Manz kostenlos zur Verfügung gestellt.

8.2. Manz ist jedenfalls berechtigt, im Hinblick auf die sie treffenden Erhöhungen, insbesondere bei Löhnen, Material, Dienstleistungs- und Datenbeschaffungspreisen sämtliche von ihr für den vereinbarten Leistungsumfang verrechneten Preise zu erhöhen. Die Erhöhung der Preise wird dem Teilnehmer zwei Monate vor dem Wirksamwerden schriftlich, online oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht und kann maximal 3 % pro Jahr betragen.

8.3. Manz ist berechtigt, Preiserhöhungen der Partnerdienste (insb aufgrund von höheren Lohn- Material sowie Dienstleistungs- und Datenbeschaffungskosten) an den Teilnehmer weiterzugeben. Die Erhöhung der Preise wird dem Teilnehmer ein Monat vor dem Wirksamwerden schriftlich, online oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Im Falle einer Preiserhöhung von über 3 % pro Jahr ist der Teilnehmer berechtigt, binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Preiserhöhung schriftlich zu erklären, dass er das Vertragsverhältnis über den Bezug des betreffenden Partnerdienstes nicht mehr aufrecht erhalten wolle. Das Vertragsverhältnis über den Bezug des jeweiligen Partnerdienstes endet diesfalls mit Ablauf des Monats, in welchem Manz die schriftliche Erklärung des Teilnehmers erhält.

8.4. Manz kann für die Registrierung einen einmaligen Bereitstellungsbetrag in Höhe von EUR 249,-- (exkl. USt) verlangen. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei zu bezahlen bzw wird vom angegebenen Konto oder Kreditkartenkonto eingezogen.

8.5. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers hat dieser Manz Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu bezahlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Fall des Zahlungsverzuges, die Manz entstehenden Mahnspesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

8.6. Für jede berechtigte Sperre des Anschlusses (vgl. Punkt 6.6) hat der Teilnehmer Sperrgebühren in der Höhe von EUR 20,-- (exkl. USt) an Manz zu entrichten.


9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

9.1. Schadenersatzansprüche gegen Manz sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

9.2. Manz übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationsinhalten keine Gewähr. Eine Haftung von Manz, der sonstigen Informationsanbieter, Urheber und Medieninhaber ist, soweit Haftungsausschlüsse zulässig sind, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst insbesondere jedwede Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungsschäden, für Daten- und/oder Informationsverlust, für den Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen sowie für Softwareschäden. Alle Informationen werden mit dem Bemühen nach größter Sorgfalt produziert und aktualisiert. Insbesondere wird jedwede Haftung für entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung von Abfrageergebnissen entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3. Der Teilnehmer haftet Manz sowie den Informationsanbietern für Folgen aus der Missachtung des Datenschutzgesetzes sowie für sonstige Folgen einer vereinbarungswidrigen Nutzung der Dienste im RDB Rechtsdatenbank Content-Portal durch den Teilnehmer, wie insb die Verletzung der Pflichten gemäß Punkt 7.4.

9.4. Manz haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Missbrauch oder Verlust der ihm zugeteilten Teilnehmerkennung sowie der vom Nutzer selbst vergebenen Benutzernamen und Kennworte entstehen.


10. SCHULUNGEN UND SEMINARE:

10.1. Die Anmeldung zu unseren Schulungen erfolgt mit der Anmeldebestätigung, die firmenmäßig gezeichnet an Manz zu übersenden ist (per FAX oder Post). Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen. Die Teilnahme am Seminar kann nur erfolgen, wenn der Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn bei Manz eingegangen ist bzw die Einzahlung mittels Zahlungsbelegs spätestens am Veranstaltungstag nachgewiesen wird.

10.2. Die Preise stellen die Teilnahmegebühr für eine Person dar und beinhalten sämtliche Schulungsunterlagen und -materialien. Der Ort der Schulung wird nach der Anmeldung bekannt gegeben. Für Kanzlei- bzw Firmenschulungen sowie Schulungspakete außerhalb von Wien werden die Reisekosten (Diäten, Kilometergeld, anteilige Reisezeit) gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso wird der Schulungsraum bei Kanzlei- bzw Firmenschulungen und Schulungspaketen und etwaiges Equipment in Rechnung gestellt, sofern nicht auf Ressourcen beim Kunden zurückgegriffen werden kann.

10.3. Die schriftliche Mitteilung von der Abstandnahme hinsichtlich der Schulungsteilnahme hat die nachstehend genannten Folgen: Langt die Mitteilung zwei Wochen vor Schulungsbeginn ein, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 36,30 an. Langt die Mitteilung bis drei Tage vor Schulungsbeginn ein, leistet der Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr. Bei Unterlassung der schriftlichen Mitteilung oder Einlangen der Mitteilung zwei Tage vor Schulungsbeginn oder später ist die gesamte Teilnahmegebühr (samt allfälliger Reisekosten) zu bezahlen. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Bearbeitungs- bzw Stornogebühr.

10.4. Manz behält sich vor, Schulungen bei zu geringer Teilnehmeranzahl bzw aus anderen wichtigen Gründen zu verschieben. Kann eine solche Schulung, aus welchen Gründen immer, nach zwei Ersatzterminen nicht stattfinden, wird sie abgesetzt und die Teilnahmegebühr gutgeschrieben.


11. SONSTIGES

11.1. Änderungen und Ergänzungen des einzelnen mit Manz abgeschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

11.2. Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Teilnehmer entweder schriftlich, per E-Mail oder Online beim nächsten Login mitgeteilt. Sie werden zum Vertragsinhalt, sofern der Teilnehmer dagegen nicht binnen längstens 14 Tagen schriftlich Widerspruch erhebt.

11.3. Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten automationsunterstützt verarbeitet werden.

11.4. Der Teilnehmer stimmt der elektronischen Verarbeitung sämtlicher Nutzungsdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung unwiderruflich zu.

11.5. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er gelegentlich insbesondere per Fax, per E-Mail oder telefonisch über Produkte von Manz informiert wird sowie dass die dafür notwendigen Verarbeitungsschritte durchgeführt werden.Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

11.6. Der Teilnehmer darf gegen Forderungen von Manz mit eigenen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn Manz die eigenen Forderungen des Teilnehmers ausdrücklich schriftlich anerkannt hat oder diese Forderungen vor einem inländischen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden.

11.7. Auf sämtliche mit dem Teilnehmer geschlossene Vertragsverhältnisse ist österreichisches Recht unter Ausschluss von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ebenfalls ausgeschlossen.

11.8. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Manz und dem Teilnehmer ist ausschließlich das am Sitz Manz sachlich zuständige Gericht.

11.9. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.


12. FÜR VERBRAUCHER IM SINNE DES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES (in der Folge: KSchG) GELTEN NACHSTEHENDE BESTIMMUNGEN ERGÄNZEND:


12.1. Ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist berechtigt, von einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen einer Frist von sieben Werktagen zurückzutreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Der Lauf der Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

12.2. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung.


Stand Jänner 2010
 
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