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eAE - elektronische Akteneinsicht

Mit der Einsichtsmöglichkeit in die gerichtlichen Geschäftsregister können erstmals Parteienvertreter, insbesondere Rechtsanwälte, 24 Stunden online Einsicht in die für sie relevanten Akten nehmen.

Die eAkteneinsicht wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) als kostenpflichtige online-Abfrage angeboten und ermöglicht vorerst einem eingeschränkten Nutzerkreis (Voraussetzung ist ein Anschriftcode) den Abruf der elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen:

  • Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
  • Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren
  • Sozialgerichtliche Verfahren
  • Exekutionsverfahren
  • Verlassenschaftssachen
Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens BMJ den Parteien sowie deren Vertretern für die oben angeführten Verfahrenstypen (Gattungen C, CG, GA, CGS und E) sowie Notaren in deren Funktion als Gerichtskommissäre in Verlassenschaftsverfahren, unter der Voraussetzung, dass diese mit deren Anschriftcode erfasst wurden, gestattet.

Um Sie für den Zugriff auf die eAkteneinsicht freischalten zu können, ist die schriftliche Bekanntgabe des Anschriftcodes (=ERV-Code) an die RDB sowie ein bestehender Zugang zum RDB Content-Portal Voraussetzung. Es ist für die eAkteneinsicht nicht notwendig, eine Bestätigung der Standesvertretung einzuholen; es genügt die schriftliche Bekanntgabe des Anschriftcodes an die RDB.

Für die Abfrage müssen das Gericht sowie die Aktenzahl (bestehend aus Gattung, Aktenzahl, Jahr und Prüfzeichen) bekannt sein. Der bei der RDB hinterlegte Anschriftcode wird bei einer Abfrage mitgesendet. So kann garantiert werden, dass ausschließlich die dem Gericht bekannten Parteienvertreter auch die entsprechende Information erhalten. Zusätzlich erfolgt die Abfrage in der eAkteneinsicht verschlüsselt (SSL).

Der Inhalt des Ergebnisses enthält derzeit ausschließlich eine Auflistung aller zum Fall relevanten Daten sowie sämtlicher Verfahrensschritte. Die abzufragenden Informationen reichen von den Einbringungsdaten der Klagen und sonstiger Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine bis zum Inhalt von Beschlüssen. Weiters kann dem Register entnommen werden, wo sich der Papierakt derzeit befindet. Die eAkteneinsicht soll in den nächsten Monaten/Jahren laut BMJ allerdings noch um zusätzliche Verfahrensgattungen sowie um die Möglichkeit, dahinterliegende Dokumente (wie zB. Gerichtsprotokolle), online einsehen zu können, erweitert werden.
 
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