Das Zentrale Gewerberegister steht Ihnen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie Samstag in der Zeit von 7.00 bis 14.00 zur Verfügung
Im Zentralen Gewerberegister sind alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten enthalten, sofern diese dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994, dem Geltungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes 1995 oder dem Geltungsbereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes unterliegen.
Ein Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister enthält grundsätzlich folgende Daten:
- Gewerbetreibende
- Firmen
- Geschäftsführer
- Gewerbeberechtigungsdaten
- Standortdaten
- weitere Betriebsstätten
- Filialgeschäftsführer
- integrierte Betriebe
- befähigte Arbeitnehmer
Von besonderem Informationswert sind die gewerberechtlichen Daten von Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind. Die Zahl dieser Einzelunternehmer beträgt weit über 250.000. Das Zentrale Gewerberegister ist derzeit das einzige behördliche Register, aus dem Unternehmerdaten über diese Personengruppe abgerufen werden können.
Das Zentrale Gewerberegister (ZG, betrieben vom BM für Wirtschaft und Arbeit) führt und verwaltet Daten aus den dezentralen Gewerberegistern der Bezirksverwaltungsbehörden. Für das Zentrale Gewerberegister relevante Daten werden nach Freigabe durch die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde täglich an die zentrale Datenbank übermittelt.
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