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ZMR - Zentrales Melderegister

Das bereits seit einigen Jahren im Meldegesetz vorgesehene Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung geschaffen und seitens des BMI mit 1. März 2002 in Echtbetrieb genommen.

Das ZMR wird zentral vom Bundesministerium für Inneres betrieben und gewartet, ist eine zentrale Datenbank, eine Evidenz, in der alle gemeldeten Personen einmal erfasst sind. Gem § 16a Abs 5 MeldeG wird nur bestimmten Personen im Rahmen des § 16 Abs 1 MeldeG der Zugang zum Zentralen Melderegister gestattet.