Quellentyp: Entscheidungssammlung
Loseblatt mit Nachlieferung
Erstmaliges Erscheinen: 1993
In der Datenbank ab: vollständige Sammlung
Medieninhaber & Kontakt: VKI - Verein für Konsumenteninformation Mariahilferstraße 81, 1060 Wien
KRES - Konsumentenrecht Entscheidungssammlung
Im September 1993 erschien der erste Band dieser Entscheidungssammlung zum Kosumentenrecht, die vom Verein für Kosumenteninformation als "Handbuch für die tägliche Praxis" konzipiert ist und als Loseblattwerk im Eigenverlag veröffentlicht wird.
Tatsächlich wird mit der Entscheidungssammlung Nr. 15 des VKI eine Lücke am Informationsmarkt geschlossen, da neben höchstgerichtlichen Entscheidungen, die auch in anderen Zeitschriften oder Entscheidungssammlungen publiziert werden, auch zahlreiche (unveröffentlichte) Entscheidungen von Untergerichten abgedruckt sind, welche erstmalig dem Rechtsanwender in dieser Form zur Verfügung stehen.
Entscheidungen zum Konsumenten(schutz)recht betreffen nicht nur das Konsumentenschutzgesetz sondern auch Fälle zur Produkthaftung, Internationales Privatrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Probleme des bürgerlichen Rechts, soferne auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen Seite ein Verbraucher beteiligt ist.
Mit ein Grund für die Idee dieser Entscheidungssammlung ist, daß der VKI im Auftrag des Büros für Konsumentenfragen (Sektion Konsumentenschutz im Justizministerium) Musterprozesse führt und Ausfallshaftungen für Prozeßkosten übernimmt, und so unmittelbar mit Ergebnissen (auch der untergerichtlichen) Rechtsprechung konfrontiert ist.
Eine Sammlung dieser Art ist neu auf dem österreichischen Markt und dementsprechend brauchbar für Gerichte, Rechtsanwälte und sonstige Rechtsanwender.
Die Entscheidungssammlung enthält bis dato mehr als 600 gerichtliche Entscheidungen in bearbeiteter Form, sodaß in gebotener Kürze der wichtigste Inhalt des Tenors der Entscheidung und des zugrundeliegenden Sachverhalts wiedergegeben wird.
Der Großteil der Entscheidungen besteht aus Urteilen des Obersten Gerichtshofs (500 von über 600 Ents insgesamt). Hervorzuheben sind aber die (rechtskräftigen) unterinstanzlichen Entscheidungen, die erstmals einer Publikation zugeführt werden und keiner weiteren Publikation nachgeschlagen werden können.
Quellenzitierung:
gesamte Quelle:
KRES
Teil:
KRES Teil
KRES 3
(1a-1h, 2-10)
Entscheidungen:
KRES Teil/Nr
KRES 1a/1
KRES 3/1